Gleichwohl sind auch Mitglieder von Arbeitnehmervertretungen nicht unkündbar. Die Hürden dafür liegen allerdings sehr hoch. Außerdem muss der Betriebsrat zustimmen, wenn einem Betriebsratsmitglied gekündigt wird.
Aber was, wenn der Betriebsrat der Kündigung eines Betriebsratsmitglieds nicht zustimmt? Ist dann eine Kündigung vom Tisch? Nein, denn jetzt kommt das Arbeitsgericht ins Spiel. Dieses kann die Zustimmung des Betriebsrats durch einen Beschluss ersetzen.
