Einer meiner Auszubildenden hat einen Kunden eiskalt belogen. Er hat ihm den Wunsch nach einer Ersatzlieferung nicht erfüllt – offenbar um früher Feierabend zu machen. Er gab an, kein Ersatzprodukt zu haben, was definitiv nicht stimmte. Meiner Ansicht nach ist das ein Kündigungsgrund.
Leserfrage
JAV-Mitglied hat Kunden belogen. Wirkt sein erweiterter Kündigungsschutz?
Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.
Martin Glania
09.02.2026
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