Der Mitarbeiter einer Tierfutterherstellerin befand sich im Jahr 2025 vom 28.7. bis 15.8. im Urlaub. Während dieser Zeit meldete er sich bei seiner Arbeitgeberin und bat um Verlängerung des Urlaubs ab dem 18.8.2025 (ein Montag). Die Arbeitgeberin lehnte ab.
Urteil des Monats
Jahresurlaub und dann krank? Wann Ihnen Mitarbeiter in solchen Fällen mehr als eine AU-Bescheinigung liefern müssen
Per Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) den Jahresurlaub verlängern? Das versuchen Beschäftigte leider hin und wieder. Wenn Sie einen entsprechenden begründeten Verdacht haben, dürfen Sie von dem betreffenden Mitarbeiter mehr als eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlangen. Ein aktuelles Urteil des Arbeitsgerichts Heilbronn (ArbG) vom 27.3.2026 (Az. 7 Ca 314/25, Berufung nicht zugelassen) zeigt, welche Voraussetzungen hierfür erfüllt sein müssen.
