- Der Bewerber habe sich bundesweit um nicht geschlechtsneutral ausgeschriebene Stellen beworben und verfolge eine Vielzahl von Entschädigungsklagen. Diese seien für ihn offenbar ein Geschäftsmodell.
- Die Bewerbung bestehe nur aus Textbausteinen. Außerdem habe der Bewerber in keiner Weise plausibel gemacht, warum er einen Umzug in 170 km Entfernung in Betracht ziehe, nur um eine unterdurchschnittlich bezahlte Bürotätigkeit aufzunehmen.
Arbeitsrecht
Ist Ihr abgelehnter Bewerber ein AGG-Hopper? Eine Vielzahl von Diskriminierungsklagen ist noch kein Beweis
Wenn auf eine oberflächliche und unplausible Bewerbung eine Diskriminierungsklage folgt, liegt nahe, dass es sich bei dem Bewerber um einen AGG-Hopper handelt: Es geht ihm nicht um die Stelle, sondern um eine Entschädigung wegen angeblicher Diskriminierung. Das gilt erst recht, wenn derselbe Bewerber bereits eine Vielzahl von Diskriminierungsklagen erhoben hat. Trotzdem brauchen Sie weitere Beweise, um eine Entschädigungszahlung abzuwenden (Landesarbeitsgericht (LAG) Hessen, 26.1.2026, 7 SLa 435/25).
Hildegard Gemünden
15.06.2026
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