Ja, Sie können dem Wunsch der Mitarbeiterin bedenkenlos zustimmen. Denn eine Arbeitszeit von 10 Stunden pro Tag ist nach § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) erlaubt, sofern Ihre Mitarbeiterin innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt höchstens 8 Stunden pro Werktag arbeitet. Diesen Durchschnitt hält Ihre Mitarbeiterin schon innerhalb einer Woche ein, weil sie durchschnittlich pro Werktag (Montag bis Samstag) nur 30 ÷ 6 = 5 Stunden arbeitet.
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