Leserfrage

„Ist eine Arbeitszeit von 3 × 10 Stunden pro Woche zulässig?“

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Hildegard Gemünden

08.04.2025 · 1 Min Lesezeit

FRAGE:

Eine Vollzeitmitarbeiterin in unserem Unternehmen möchte ihre Arbeitszeit auf 30 Stunden pro Woche reduzieren. Allerdings will sie dann nur noch an 3 Tagen pro Woche je 10 Stunden arbeiten. Ist das nach dem Arbeitszeitgesetz überhaupt zulässig?

ANTWORT:

Ja, Sie können dem Wunsch der Mitarbeiterin bedenkenlos zustimmen. Denn eine Arbeitszeit von 10 Stunden pro Tag ist nach § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) erlaubt, sofern Ihre Mitarbeiterin innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt höchstens 8 Stunden pro Werktag arbeitet. Diesen Durchschnitt hält Ihre Mitarbeiterin schon innerhalb einer Woche ein, weil sie durchschnittlich pro Werktag (Montag bis Samstag) nur 30 ÷ 6 = 5 Stunden arbeitet.





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