Ist der Student tatsächlich ein Student? So umschiffen Sie die 3 tückischsten Fallen bei der Werkstudentenbeschäftigung
Bei der Beschäftigung von Werkstudenten sehen die Betriebsprüfer genau hin. Vor allem nehmen sie für Arbeitgeber und Entgeltabrechner besonders heikle Sachverhalte, die zur Falle werden können, unter die Lupe. Prüfen Sie am besten genau, ob der Studentenstatus des eingestellten Mitarbeiters auch aus Sicht der Sozialversicherungsträger bestehen kann. Lesen Sie, welche Kriterien dabei wichtig sind.
Die Voraussetzungen für die sozialversicherungsrechtlichen Vorteile eines Werkstudenten sind:
Es handelt sich um einen eingeschriebenen Studenten.
Zeit und Arbeitskraft des Studenten werden überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen. Das ist beispielsweise nicht der Fall, wenn der Student mehr arbeitet als studiert (20-Stunden-Grenze, siehe Seite 4 und 5), wenn er zu lange studiert oder wenn er nur eingeschrieben ist, um seinen Studentenstatus zu behalten.
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