Altersteilzeit bedeutet, dass Sie mit Ihrem mindestens 55-jährigen Mitarbeiter einen bis zur Rente befristeten Arbeitsvertrag mit Halbierung seiner bisherigen Arbeitszeit schließen. Die Verteilung der Arbeitszeit können Sie frei vereinbaren, z. B. in einem Blockmodell, wobei der Mitarbeiter zunächst voll weiter arbeitet und dann vorzeitig ausscheidet. Die Vergütung hingegen muss gleichmäßig über die gesamte Altersteilzeit erfolgen.
Altersteilzeit ist für Ihre Arbeitnehmer sicher attraktiv, weil Sie als Arbeitgeber das halbierte Arbeitsentgelt um mindestens 20 % aufstocken und außerdem einen Zusatzbeitrag zur Rentenversicherung zahlen müssen. So bleiben die Einbußen beim Gehalt und bei der Rente erträglich – zumal die Aufstockungsbeträge steuer- und beitragsfrei sind.
Für Sie als Arbeitgeber hingegen ist Altersteilzeit teuer, weil Sie die Aufstockungsbeträge allein tragen. Eine staatliche Förderung gibt es nicht mehr. Deshalb sind derzeit nur noch wenige Arbeitgeber bereit, ihren Mitarbeitern Alterszeit zu ermöglichen.
