Arbeitsrecht

Irrtümlich zu hohes Gehalt in der Gehaltsabrechnung: Sie müssen nur den korrekten Betrag bezahlen

Ein Fehler in der Gehaltsabrechnung ist schnell passiert. Wenn Sie ein zu hohes Gehalt ausgewiesen haben, akzeptieren Mitarbeitende eine Korrektur aber womöglich nicht. Doch die Gehaltsabrechnung ist kein Schuldanerkenntnis. Sie brauchen den zu hohen Betrag daher nicht zu bezahlen (Landesarbeitsgericht (LAG) Köln, 28.1.2025, 7 SLa 378/24).

Hildegard Gemünden

22.05.2025 · 1 Min Lesezeit

Der Fall: Aus einer Gutschrift wird eine Nachforderung

Ein langjährig bei einem Luftfahrtunternehmen beschäftigter Flugbegleiter war seit dem 31.5.2022 durchgehend arbeitsunfähig und erhielt einige Zeit später die Kündigung. Nachdem sich die Kündigung vor Gericht als unwirksam erwiesen hatte, erstellte der Arbeitgeber für August 2023 eine Gehaltsabrechnung, wonach dem Mitarbeiter rückwirkend noch 6.977 € netto zustanden. Doch diese Abrechnung war offensichtlich falsch – unter anderem, weil sie auf den Mitarbeiter nicht zutreffende Vergütungsbestandteile enthielt. Eine Korrektur im Folgemonat machte die Gutschrift zunichte. Außerdem verlangte die Krankenkasse von dem Mitarbeiter nun die Erstattung von 2.233 € zu viel gezahltem Krankengeld.

Der Mitarbeiter klagte, weil er meinte, der Arbeitgeber sei an seine ursprüngliche Abrechnung gebunden und müsse die 6.977 € bezahlen. Darüber hinaus habe der Arbeitgeber die Rückforderung der Krankenkasse zu vertreten und müsse auch hierfür aufkommen.

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