Arbeitsrecht
Irrtümlich zu hohes Gehalt in der Gehaltsabrechnung: Sie müssen nur den korrekten Betrag bezahlen
Ein Fehler in der Gehaltsabrechnung ist schnell passiert. Wenn Sie ein zu hohes Gehalt ausgewiesen haben, akzeptiert Ihr Mitarbeiter
eine Korrektur aber womöglich nicht. Doch die Gehaltsabrechnung ist kein Schuldanerkenntnis. Sie brauchen den zu hohen Betrag daher nicht zu bezahlen (Landesarbeitsgericht (LAG) Köln, 28.1.2025, 7 SLa 378/24).
Hildegard Gemünden
21.04.2025
·
1 Min Lesezeit
Der Fall: Aus einer Gutschrift wird eine Nachforderung
Ein langjährig bei einem Luftfahrtunternehmen beschäftigter Flugbegleiter war seit dem 31.5.2022 durchgehend arbeitsunfähig und erhielt einige Zeit später die Kündigung. Nachdem sich die Kündigung vor Gericht als unwirksam erwiesen hatte, erstellte der Arbeitgeber für August 2023 eine Gehaltsabrechnung, wonach dem Mitarbeiter rückwirkend noch 6.977 € netto zustanden. Doch diese Abrechnung war offensichtlich falsch – unter anderem, weil sie auf den Mitarbeiter nicht zutreffende Vergütungsbestandteile enthielt. Eine Korrektur im Folgemonat machte die Gutschrift zunichte. Außerdem verlangte die Krankenkasse von dem Mitarbeiter nun die Erstattung von 2.233 € zu viel gezahltem Krankengeld.
Der Mitarbeiter klagte, weil er meinte, der Arbeitgeber sei an seine ursprüngliche Abrechnung gebunden und müsse die 6.977 € bezahlen. Darüber hinaus habe der Arbeitgeber die Rückforderung der Krankenkasse zu vertreten und müsse auch hierfür aufkommen.
§ Das Urteil: Der Mitarbeiter geht leer aus
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie ‘Personal aktuell’ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von
- leicht verständlicher Aufbereitung von aktuellen Urteilen und Gesetzesänderungen, inkl. praktischen Handlungsempfehlungen
- Tipps und Impulsen aus der Praxis für die Praxis rund um moderne Mitarbeiterführung und -bindung
- rechtssicheren Hilfsmitteln wie Checklisten, Übersichten und Musterschreiben für den direkten Einsatz