Wir haben im Unternehmen gerade eine sehr komplizierte Steuerfrage zu lösen und hätten gerne eine rechtsverbindliche Antwort. Auch unser Steuerberater weiß nicht so recht weiter. Nun überlegen wir, ob wir eine Anrufungsauskunft bei unserem Betriebsstättenfinanzamt beantragen. Kann dieses die Antwort auch verweigern – beispielsweise, weil gerade zu viele Mitarbeiter im Urlaub sind?
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