Organisatin der Ausbildung

In welchen Fällen die Eltern Ihrer Azubis informiert werden müssen und in welchen nicht

Manche Eltern scheinen sich überhaupt nicht dafür zu interessieren, wie die Ausbildung des eigenen Nachwuchses läuft. Andere wiederum fragen ständig nach und wollen alles wissen. In diesem Fall ist für Sie Vorsicht geboten. Differenzieren Sie genau!

Martin Glania

10.11.2025 · 3 Min Lesezeit

Aus rechtlicher Sicht ist zunächst von entscheidender Bedeutung, ob der Auszubildende voll- oder minderjährig ist. Denn bei Minderjährigen haben die Erziehungsberechtigten ganz andere Informationsrechte, und Sie müssen im Fall allzu neugieriger Eltern deutlich anders vorgehen als bei Volljährigen.

Wenn der Azubi noch keine 18 Jahre alt ist

Minderjährige Auszubildende sind noch nicht voll geschäftsfähig. Daher mussten auch die Eltern als gesetzliche Vertreter dem Ausbildungsvertrag zustimmen. Als Erziehungsberechtigte haben sie auch einen Anspruch auf Informationen über die Ausbildung. Sie als Ausbilder sind auskunftspflichtig über alle Angelegenheiten, die den Ausbildungsvertrag berühren.

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