Eigentlich war fast gar nichts passiert. Es waren nur zwei Worte zu viel, die in zwei Rund-E-Mails an mehrere Tausend Mitglieder eines Verbandes standen. Es wurde nämlich vermerkt, dass sich ein Mitarbeiter des Verbandes „im Krankenstand“ befand. Alle wussten es nun und das störte den erkrankten Kollegen.
Er klagte auf Schmerzensgeld in Höhe von 17.000 €, da er mit diesem Hinweis einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erkannte. Nach seiner Ansicht war sein sozialer Geltungsanspruch dadurch verletzt worden. Er habe keine Einwilligung gegeben, allen Mitgliedern über seinen Gesundheitszustand zu berichten. Seitdem würde er häufig auf seine Krankheit angesprochen, so der Kläger.
