Betriebsklima

Ihre Handlungsoptionen, wenn Dritte eine Kündigung fordern

Die politischen Aktivitäten und Meinungen von Beschäftigten können auch im Zusammenhang mit Kündigungen eine Herausforderung darstellen. Problematisch wird es nämlich, wenn andere Beschäftigte, Kundschaft oder Geschäftspartner und Geschäftspartnerinnen von Ihrer Unternehmensleitung verlangen, wegen angenommener oder tatsächlicher politischer Äußerungen Beschäftigte zu kündigen. Im Kontext politischer Diskussionen kommt das schon einmal vor, z. B. im Mai 2024 wegen der in den sozialen Medien verbreiteten Vorfälle in einer Sylter Promi-Bar, als Gäste ein als rechtsextrem bewertetes Lied „sangen“.

Heiko Klages

16.01.2025 · 2 Min Lesezeit

In so einem Fall ist der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin zunächst verpflichtet, sich schützend vor die fragliche Person zu stellen und externen Druck auszuhalten. Das ergibt sich aus der Fürsorgepflicht der Arbeitgebenden. Diese ist ungeschriebener Bestandteil jedes Arbeitsvertrags. In der Praxis bedeutet das, dass diese Aufgabe Ihnen als Führungskraft im besonderen Maße zufällt. Gerade wenn der Kündigungsdruck von anderen Teammitgliedern ausgeübt wird, ist dies eine besondere Herausforderung für Sie. Denn Sie müssen nun einerseits den betroffenen Kollegen oder die betroffene Kollegin schützen, andererseits müssen Sie dafür sorgen, dass Ihr Team insgesamt weiter funktioniert.

Es kann Fälle geben, in denen der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin trotz der Schutzpflicht berechtigt sein kann, einem oder einer Beschäftigten aufgrund des Drucks von anderen Mitarbeitenden, der Kundschaft oder Geschäftspartnern oder -partnerinnen zu kündigen. Man spricht dann von einer Druckkündigung. Diese ist aber nur in Ausnahmefällen erlaubt und stellt sehr hohe Hürden für die Unternehmensleitung auf. Das bedeutet, dass die Unternehmensleitung den druckausübenden Personen gegebenenfalls auch mitteilen muss, dass aus ihrer Sicht kein rechtlich belastbarer Grund für eine Kündigung vorliegt. Zuletzt hat das Landesarbeitsgericht Nürnberg die Voraussetzungen für eine Druckkündigung zusammengefasst (12.12.2023, 7 Sa 61/23).

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