Arbeitsrecht
„Ihre Gehaltsvorstellung ist leider zu hoch“: Wenn die Nachricht den Falschen erreicht, kann`s teuer werden
Das ist schnell passiert: Sie wollen eine Nachricht an einen Mitarbeiter, eine Ex-Mitarbeiterin oder Bewerberin schicken und versenden sie irrtümlich an jemand anderen. Dumm nur, wenn Sie dabei personenbezogene Daten des oder der eigentlich Adressierten offenbaren. Denn er oder sie kann dann in der Regel eine Entschädigung wegen des Datenschutzverstoßes von Ihnen verlangen (Bundesgerichtshof (BGH), 23.6.2026, VI ZR 97/22).
