Arbeitsrecht
„Ihre Gehaltsvorstellung ist leider zu hoch“: Das sind die Folgen, wenn Ihre Nachricht den Falschen erreicht
Das ist schnell passiert: Sie wollen etwa eine Nachricht an einen Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin schicken und versenden sie irrtümlich an jemand anderen. Dumm nur, wenn Sie dabei personenbezogene Daten des eigentlichen Empfängers oder der Empfängerin offenbaren. Über die rechtlichen Konsequenzen eines solchen Datenschutzverstoßes hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 4.9.2025 (Az. C-655/23) entschieden.
