Arbeitgeberpflicht zur Arbeitszeiterfassung
Die Arbeitszeiten Ihrer Mitarbeiter müssen dokumentiert werden. Schon 2019 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass die Mitgliedstaaten ihre Arbeitgeber verpflichten müssen, ein System zur Aufzeichnung der täglichen Arbeitszeit einzurichten (EuGH, 14.5.2019, Az. C-55/18). Bislang ist in Deutschland nichts passiert. 2026 soll eine entsprechende gesetzliche Regelung erfolgen, aber bislang liegt nur ein Gesetzentwurf vor, der teilweise noch sehr heftig diskutiert wird. Was in diesem Entwurf für Sie wichtig ist, lesen Sie unten. Das Bundesarbeitsgericht hat zwischenzeitlich entschieden, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, ein System einzuführen, das die geleistete Arbeitszeit jedes Arbeitnehmers erfassen kann (BAG, 13.9.2022, Az. 1 ABR 22/21).
