Sonderausgabe

Ihre 5 Möglichkeiten für die Ausgestaltung der Betriebsrente

Für die Umsetzung der betrieblichen Altersversorgung stehen Ihnen als Arbeitgeber verschiedene Durchführungswege zur Verfügung, welche nachstehend hinsichtlich Risiko und Verwaltungsaufwand für Sie bewertet sind. So können Sie das optimale Versorgungsmodell auswählen, das zur Situation und zur Größe Ihres Unternehmens passt.

Burkhard Boemke

10.09.2025 · 5 Min Lesezeit

Haftungsrisiko: Sie sind immer mit im Boot

Als Arbeitgeber haften Sie grundsätzlich für die Erfüllung der von Ihnen zugesagten Leistung zur Altersversorgung. Das gilt auch bei deren Durchführung über einen externen Versorgungsträger (§ 1 Abs.1 Satz 3 BetrAVG)! Kann dieser die zugesagten Leistungen nicht vollständig erbringen, haften Sie als Arbeitgeber für die gegenüber Ihrer Zusage entstandene finanzielle Lücke. Diese sog. Subsidiärhaftung können Sie auch durch vertragliche Abreden nicht ausschließen. Allerdings ist das tatsächliche Haftungsrisiko je nach Durchführungsweg unterschiedlich hoch zu bewerten.

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