- Wird die familiäre Betreuungsperson eines Behinderten durch das Verbot von mittelbaren Benachteiligungen am Arbeitsplatz so geschützt wie der Behinderte selbst?
- Sind Sie als Arbeitgeber der Betreuungsperson verpflichtet, eventuellen Benachteiligungen entgegenzuwirken?
Arbeitsrecht
Ihr Mitarbeiter hat ein behindertes Kind: Das geht jetzt auch Sie als Arbeitgeber etwas an!
Wenn ein schwerbehinderter Mitarbeiter von Ihnen verlangt, dass Sie seine Arbeitsbedingungen und insbesondere seine Arbeitszeit leidensgerecht anpassen, müssen Sie dem nach Möglichkeit nachkommen (§ 164 Abs. 4 Sozialgesetzbuch (SGB) IX). Doch wie sieht es aus, wenn Ihr Mitarbeiter solche Anpassungen verlangt, damit er sich um sein behindertes Kind kümmern kann? Über diese Frage hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 11.9.2025 (C-38/24) in einem italienischen Fall entschieden. Das Urteil hat auch Folgen für Sie als Arbeitgeber in Deutschland.
Hildegard Gemünden
20.10.2025
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