Rechtliche Fragen und Urteile

„Ich habe da einen gravierenden Verdacht.“ Warum Sie vorsichtig sein sollten, wenn Sie diesen Satz hören

Das Thema Verdachtskündigung bei Auszubildenden bleibt aktuell. Die Gerichtsentscheidungen fallen unterschiedlich aus und das aus gutem Grund. Als Ausbilder sollten Sie wissen, wie Sie zu agieren haben, wenn Sie hören: „Der Auszubildende hat etwas ganz Schlimmes getan.“ In diesem Moment ist Rechtssicherheit gefragt. Das Wissen, das Sie brauchen, um diese zu erlangen, können Sie sich aneignen. Lesen Sie weiter und handeln Sie rechtssicher!

Martin Glania

27.01.2025 · 5 Min Lesezeit

In jedem Unternehmen agieren Menschen mit ihren Stärken und Schwächen. Dieser Tatsache sind auch Ihre Auszubildenden ausgesetzt, und die gesamte Ausbildungsarbeit wird davon mit beeinflusst. Das bedeutet: Manch ein Azubi wird als sehr verträglich wahrgenommen, manch einer eher als unsympathisch. Dementsprechend neigen Kollegen dazu, wenn es um einen negativen Verdachtsfall geht, entweder zu über- oder zu untertreiben.

Seien Sie also auf jeden Fall vorsichtig, wenn ein Auszubildender eines Fehlers oder sogar einer Straftat beschuldigt wird. Letzteres könnte immerhin zu einer fristlosen Kündigung führen. Das gilt beispielsweise, wenn in Ihrer Kasse Geld fehlt und der Azubi wird beschuldigt, dieses entwendet zu haben. Oder er manipuliert die Zeiterfassung, um mehr Freizeit zu haben. Das wird jedenfalls von Kollegen, die es angeblich wissen, behauptet. Aber reicht das, um eine fristlose Kündigung auszusprechen?

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