In jedem Unternehmen agieren Menschen mit ihren Stärken und Schwächen. Dieser Tatsache sind auch Ihre Auszubildenden ausgesetzt, und die gesamte Ausbildungsarbeit wird davon mit beeinflusst. Das bedeutet: Manch ein Azubi wird als sehr verträglich wahrgenommen, manch einer eher als unsympathisch. Dementsprechend neigen Kollegen dazu, wenn es um einen negativen Verdachtsfall geht, entweder zu über- oder zu untertreiben.
Seien Sie also auf jeden Fall vorsichtig, wenn ein Auszubildender eines Fehlers oder sogar einer Straftat beschuldigt wird. Letzteres könnte immerhin zu einer fristlosen Kündigung führen. Das gilt beispielsweise, wenn in Ihrer Kasse Geld fehlt und der Azubi wird beschuldigt, dieses entwendet zu haben. Oder er manipuliert die Zeiterfassung, um mehr Freizeit zu haben. Das wird jedenfalls von Kollegen, die es angeblich wissen, behauptet. Aber reicht das, um eine fristlose Kündigung auszusprechen?
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