Hinweisgeberschutz
„Ich bin Whistleblower“: In diesen 5 Fällen dürfen Sie dem Mitarbeiter dennoch kündigen
Mitarbeiter, die auf Rechtsverstöße im Unternehmen hinweisen, sind als sogenannte Hinweisgeber oder Whistleblower nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) vor Repressalien geschützt. Insbesondere dürfen Sie einem Mitarbeiter wegen eines solchen Hinweises nicht kündigen. Das gilt jedoch nicht ohne Weiteres, wie das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen mit seinem Urteil vom 11.11.2024 (7 SLa 306/24) zeigt.
Hildegard Gemünden
11.03.2025
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2 Min Lesezeit
Der Fall: Kündigung in der Probezeit
Ein Firmenjurist erhielt am Ende der Probezeit die Kündigung, obwohl er zuvor positives Feedback erhalten hatte. Er klagte deshalb gegen die Kündigung. Sein Argument: Die Kündigung sei unzulässig, weil er den Geschäftsführer auf mehrere Rechtsverstöße im Unternehmen hingewiesen habe.
Der Arbeitgeber bestritt, Hinweise erhalten zu haben und begründete die Kündigung mit der wenig pragmatischen und unstrukturierten Arbeitsweise des Juristen.
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