„Ich bin schwanger“: Was diese Aussage für Sie bedeutet
Ihre Arbeitgeberpflichten, wenn Sie von der Schwangerschaft erfahren, sind nicht ohne. Werdende Mütter genießen einen weitreichenden arbeitsrechtlichen Schutz. Das heißt: Auf Sie als Arbeitgeber kommen jetzt zusätzliche Pflichten zu.
Die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) greifen grundsätzlich bereits ab Eintritt der Schwangerschaft. Allerdings werden von Ihnen als Arbeitgeber keine hellseherischen Fähigkeiten erwartet.
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