Sonderausgabe

„Ich bin schwanger“: Was diese Aussage für Sie bedeutet

Ihre Arbeitgeberpflichten, wenn Sie von der Schwangerschaft erfahren, sind nicht ohne. Werdende Mütter genießen einen weitreichenden arbeitsrechtlichen Schutz. Das heißt: Auf Sie als Arbeitgeber kommen jetzt zusätzliche Pflichten zu.

Burkhard Boemke

23.02.2026 · 1 Min Lesezeit

Mutterschutz gilt erst, wenn Sie es wissen

Die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) greifen grundsätzlich bereits ab Eintritt der Schwangerschaft. Allerdings werden von Ihnen als Arbeitgeber keine hellseherischen Fähigkeiten erwartet.

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