Wenn wir an dasselbe Wort denken, dann handelt es sich zweifellos um eine äußerst schwere Beleidigung. In ähnlichen Fällen wurden schon Kündigungen ausgesprochen und von Arbeitsgerichten als rechtens beurteilt.
Daher ist unsere Antwort an Sie Ja (wenngleich wir die genauen Umstände nicht kennen).
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