Das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen hatte einen Fall zu entscheiden, in dem es um viel Geld für eine Lageristin ging. Diese war mehr als 11 Jahre in einer Kfz-Werkstatt beschäftigt und leistete in diesem Zeitraum nahezu ständig Überstunden. Sie verdiente gerade einmal 1.600 Euro im Monat, blieb aber regelmäßig länger und arbeitete sogar samstags in der Kfz-Werkstatt.
Dass sie Aufzeichnungen zu ihren Arbeitszeiten machte, ihr Arbeitgeber aber nicht, hat das LAG dazu bewogen, zu ihren Gunsten zu entscheiden (Urteil vom 9.12.2024, Az. 4 SLa 52/24). Der Arbeitgeber wurde zur Zahlung der nicht vergüteten Überstunden in Höhe von 46.000 Euro verurteilt. Die Überstunden wurden schlüssig vorgetragen und seien im Rahmen der Betriebsöffnungszeiten plausibel, so das LAG. Der Arbeitgeber hatte dem nichts entgegenzusetzen. Er musste zahlen und die Angelegenheit hatte sich für die Arbeitnehmerin gelohnt.
