Rechtliche Fragen und Urteile

Hunderte Überstunden und kein Widerspruch – das wird teuer

Es ist wichtig, die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer und Auszubildenden aufzuzeichnen, allein deshalb, weil es das Gesetz so vorsieht. Die Aufzeichnungen sind aber auch deshalb wichtig, weil sie Ihnen Beweise dafür liefern, in welchem Umfang ein Arbeitnehmer oder Auszubildender tatsächlich gearbeitet hat. Tritt er mit Überstundenforderungen an Sie heran, können Sie angemessen darauf reagieren. Das war in dem folgenden Fall nicht so und kostete das Unternehmen 46.000 Euro.

Martin Glania

11.08.2025 · 1 Min Lesezeit

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen hatte einen Fall zu entscheiden, in dem es um viel Geld für eine Lageristin ging. Diese war mehr als 11 Jahre in einer Kfz-Werkstatt beschäftigt und leistete in diesem Zeitraum nahezu ständig Überstunden. Sie verdiente gerade einmal 1.600 Euro im Monat, blieb aber regelmäßig länger und arbeitete sogar samstags in der Kfz-Werkstatt.

Dass sie Aufzeichnungen zu ihren Arbeitszeiten machte, ihr Arbeitgeber aber nicht, hat das LAG dazu bewogen, zu ihren Gunsten zu entscheiden (Urteil vom 9.12.2024, Az. 4 SLa 52/24). Der Arbeitgeber wurde zur Zahlung der nicht vergüteten Überstunden in Höhe von 46.000 Euro verurteilt. Die Überstunden wurden schlüssig vorgetragen und seien im Rahmen der Betriebsöffnungszeiten plausibel, so das LAG. Der Arbeitgeber hatte dem nichts entgegenzusetzen. Er musste zahlen und die Angelegenheit hatte sich für die Arbeitnehmerin gelohnt.

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