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Höherer Mindestlohn zum 1.1.2026: Diese Kriterien sollten Sie rechtzeitig prüfen und regeln

Der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 12,82 € pro Stunde wird kommendes Jahr wieder erhöht – voraussichtlich auf 13,90 € pro Arbeitsstunde. Die Mindestlohn-Kommission der Bundesregierung hat am 27.6.2025 einen entsprechenden Vorschlag veröffentlicht. Damit die Erhöhung für Ihr Unternehmen nicht zur Nachzahlungsfalle wird, sollten Sie in den kommenden Monaten einiges prüfen und regeln. Lesen Sie hier, was dabei wichtig ist.

Britta Schwalm

18.08.2025 · 5 Min Lesezeit

Die Mindestlohnkommission aus Vertretern der Tarifpartner macht in regelmäßigen Abständen einen Vorschlag zur Anpassung des Mindestlohns. Diesen übernimmt die Bundesregierung normalerweise per Rechtsverordnung. Sie können also davon ausgehen, dass der Mindestlohn tatsächlich – wie am 27.6.2025 vorgeschlagen – ab 1.1.2026 auf 13,90 pro Arbeitsstunde angehoben wird. Deshalb sollten Sie sich bereits jetzt auf die neuen Zahlen einstellen und vor allem bestimmte Mitarbeitergruppen und deren sozialversicherungsrechtlichen Status im Auge behalten.

ACHTUNG

Das Entgelt, das ein Mitarbeiter mindestens verdienen muss, kann sich auch nach einem Tarifvertrag richten. Ein tariflicher Mindestlohn fällt grundsätzlich höher aus als der gesetzliche und geht diesem vor.

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