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Höhere Pfändungsfreigrenzen ab 1.7.2025: So gehen Sie bei einer Lohnpfändung jetzt richtig vor
Lohnpfändungen Ihrer Mitarbeiter bedeuten für Sie als Arbeitgeber zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Denn mit Erhalt der Lohnpfändung oder genauer des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses werden Sie zum sogenannten Drittschuldner. Sie sind damit verpflichtet, die Schulden Ihres Mitarbeiters aus seinem Gehalt zu begleichen. Wenn Sie hierbei jedoch Fehler machen, zahlen Sie womöglich doppelt. Gehen Sie deshalb in folgenden 7 Schritten vor, wenn Sie eine Lohnpfändung erhalten.
Hildegard Gemünden
16.06.2025
·
5 Min Lesezeit
ACHTUNG!
Auch bereits laufende Lohnpfändungen sollten Sie jetzt überprüfen, denn ab dem 1.7.2025 gelten höhere Pfändungsfreigrenzen. Gehen Sie hierzu gleich zu Schritt 7.
Schritt 1: Dokumentieren Sie den Zugang
Notieren Sie auf dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss minutengenau Tag und Uhrzeit der Zustellung. Denn der Zustellzeitpunkt könnte insbesondere bei Schritt 2 wichtig sein.
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