Diese grundsätzlichen Regeln gelten, wenn die Temperaturen steigen:
- Arbeitnehmer haben keinen rechtlichen Anspruch auf ein klimatisiertes Büro.
- Ein unangenehmes Arbeitsumfeld durch große Hitze bedeutet nicht, dass ein Beschäftigter seine Sachen packen und nach Hause gehen kann oder dass er von vornherein zu Hause bleiben darf. Wer sich so verhält, riskiert eine Abmahnung und/oder eine verhaltensbedingte Kündigung. Das gilt allerdings nicht, wenn Mitarbeiter vorgeschriebene Maßnahmen erfolglos bei den im Betrieb zuständigen Personen angemahnt haben (s. u.). Unternimmt der Arbeitgeber nichts, haben die Beschäftigten ein Zurückbehaltungsrecht und können ihren Arbeitsplatz verlassen.
- Eine Art Siesta, also eine besonders ausgedehnte Pause zur Mittagszeit, die möglicherweise sogar am Badesee verbracht wird, ist nicht drin. Hier sollte Ihr Unternehmen wegen unfallversicherungsrechtlicher Probleme von vornherein einen Riegel vorschieben.