Im konkreten Fall musste eine Kollegin für einen sich krankmeldenden Kollegen einen Wochenenddienst übernehmen. In einer WhatsApp-Gruppe mit anderen Kollegen hatte sie Teile der Diagnose preisgegeben und darüber hinaus geschrieben, dass dieser wohl „einen Pups quer sitzen“ hatte. Das gefiel dem kranken Kollegen nicht und er klagte auf Schadenersatz.
Rechtliche Fragen und Urteile
Hat Ihr Azubi „einen Pups quer sitzen“?
Datenschutz spielt in Unternehmen eine wichtige Rolle. Das gilt auch im Umgang mit Ihren Auszubildenden. Und es gilt erst recht, wenn personen- und gesundheitsbezogene Daten berührt sind. Eine unachtsame Äußerung kann damit durchaus zu einer Schadenersatzzahlung führen.
Martin Glania
07.09.2026
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