Rechtliche Fragen und Urteile

Hat Ihr Azubi die Beweislast seiner Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttert?

Legt ein Auszubildender eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor, dann gibt es aus Ihrer Sicht zunächst einmal nichts daran zu rütteln. Dieser Azubi ist krank, kann nicht arbeiten und hat einen Anspruch darauf, Lohnfortzahlung für insgesamt 6 Wochen zu erhalten. Allerdings gibt es Umstände, die die Zahlungspflicht des Ausbildungsbetriebs kippen. Das belegt auch die aktuelle Rechtsprechung.

Martin Glania

18.05.2026 · 6 Min Lesezeit

Nach Angaben der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) waren die eigenen Versicherten im Jahr 2025 im Durchschnitt 23,3 Tage krank. Das entspricht einem geringen Rückgang gegenüber dem Vorjahr, ist jedoch vom bisherigen historischen Höchststand im Jahr 2022 (24,5 Tage) nicht weit entfernt.

Tipp

Errechnen Sie doch einmal den Durchschnitt der Krankheitstage Ihrer Auszubildenden und – falls noch nicht geschehen – Ihrer gesamten Belegschaft. So wissen Sie, ob es sich in Ihrem Unternehmen um ein eher großes oder ein tendenziell kleines Problem handelt.

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