Nach Angaben der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) waren die eigenen Versicherten im Jahr 2025 im Durchschnitt 23,3 Tage krank. Das entspricht einem geringen Rückgang gegenüber dem Vorjahr, ist jedoch vom bisherigen historischen Höchststand im Jahr 2022 (24,5 Tage) nicht weit entfernt.
Rechtliche Fragen und Urteile
Hat Ihr Azubi die Beweislast seiner Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttert?
Legt ein Auszubildender eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor, dann gibt es aus Ihrer Sicht zunächst einmal nichts daran zu rütteln. Dieser Azubi ist krank, kann nicht arbeiten und hat einen Anspruch darauf, Lohnfortzahlung für insgesamt 6 Wochen zu erhalten. Allerdings gibt es Umstände, die die Zahlungspflicht des Ausbildungsbetriebs kippen. Das belegt auch die aktuelle Rechtsprechung.
Martin Glania
18.05.2026
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