Ärzte sollen künftig eine Arbeitsunfähigkeit zu 100, 75, 50 oder 25 % feststellen können. So sieht es der Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes vor, den das Bundeskabinett am 29.4.2026 beschlossen hat. Teilkranke Mitarbeiter könnten also beispielsweise für 20 Stunden anstatt wie sonst für 40 Stunden pro Woche zur Arbeit erscheinen. Geplant ist das neue Modell insbesondere für längere Erkrankungen über mehr als 4 Wochen. Folgende Voraussetzungen sind vorgesehen:
Neuregelungen
Halbwegs gesund? Das könnte mit der Teilkrankschreibung auf Sie zukommen
Bisher gilt im deutschen Arbeitsrecht: Ein Mitarbeiter ist entweder krankheitsbedingt komplett arbeitsunfähig oder er ist vollständig gesund und damit in der Lage, zur Arbeit zu gehen. Das soll sich ändern. Mit der sogenannten Teilkrankschreibung soll es Beschäftigten ermöglicht werden, beispielsweise im Homeoffice stundenweise zu arbeiten, wenn sie nicht das Bett hüten müssen.
