Top-Thema

Größe, Klima & Co. – Welche Arbeitsbedingungen bei der Gestaltung Ihrer Arbeitsplätze zu beachten sind

Als Arbeitgeber sind Sie dazu verpflichtet, Ihre Arbeitsplätze so einzurichten und zu organisieren, dass Ihre Arbeitnehmer gegen Gefahr für Leben und Gesundheit geschützt sind (§ 618 Abs. 1 BGB). Diese Pflicht wird durch die Vorschriften des technischen Arbeitsschutzes nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) konkretisiert. Diese gibt Ihnen detaillierte Vorgaben zur Einrichtung und Ausstattung der Arbeitsplätze in Ihrem Betrieb an die Hand.
Spreading ideas

Burkhard Boemke

09.10.2026 · 6 Min Lesezeit

Als Arbeitgeber sind Sie dazu verpflichtet, Ihre Arbeitsplätze so einzurichten und zu organisieren, dass Ihre Arbeitnehmer gegen Gefahr für Leben und Gesundheit geschützt sind (§ 618 Abs. 1 BGB). Diese Pflicht wird durch die Vorschriften des technischen Arbeitsschutzes nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) konkretisiert. Diese gibt Ihnen detaillierte Vorgaben zur Einrichtung und Ausstattung der Arbeitsplätze in Ihrem Betrieb an die Hand.

In der ArbStättV ist beschrieben, für welche Arbeitsbereiche Sie technische Maßnahmen des Arbeitsschutzes ergreifen müssen. Danach sind Arbeitsstätten alle Orte, die auf dem Betriebsgelände oder einer Baustelle für die Arbeitsverrichtung vorgesehen sind. Als Arbeitsstätte zählen damit nicht nur die einzelnen Arbeitsplätze (z. B. im Büro), sondern auch diejenigen Orte, zu denen die Beschäftigten im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben (Toiletten, Pausenräume usw.).

Sie möchten diesen Artikel vollständig lesen?
Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Sie sind noch kein Kunde?
Erweitern Sie Ihren Zugang und testen Sie unsere Produkte: