Eine Mitarbeiterin arbeitet für uns derzeit noch ausschließlich als Freelancerin und damit als Selbstständige. Ab 1.11.2025 soll sie allerdings zusätzlich – für eine ganz andere Abteilung und mit anderem Tätigkeitsschwerpunkt – stundenweise eine Festanstellung im Unternehmen aufnehmen. Wie beurteilen wir die Sozialversicherungspflicht? Gilt die Tätigkeit einheitlich als versicherungspflichtig oder können wir das trennen?
Leserfrage
„Gleichzeitig frei und fest angestellt: Wie beurteilen wir das sozialversicherungsrechtlich?“
Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.
