Versicherungspflicht

Girls‘ und Boys‘ Day: Darauf sollten Sie in puncto Versicherung achten

Bald – nämlich am 3.4.2025 – findet wieder der Girls‘ und Boys‘ Day statt. Macht auch Ihr Unternehmen mit, um Nachwuchs zu gewinnen? Dann sollten Sie sich mit den rechtlichen Aspekten dieser Schnuppertage vertraut machen.

Britta Schwalm

31.03.2025 · 1 Min Lesezeit

Typische Berufe für Jungen oder Mädchen? Die gibt es nach wie vor. Ziel des seit mehreren Jahren angebotenen Girls‘ bzw. Boys‘ Day (Zukunftstag) ist jedoch unter anderem, dass junge Mädchen auch typische Jungenberufe ausprobieren können und umgekehrt. Die Teilnahme ist für Unternehmen freiwillig und kann über die Schulen oder online kommuniziert werden.

Es entsteht kein Beschäftigungsverhältnis

Macht auch Ihr Betrieb mit, geht er mit den Teilnehmern kein Arbeitsverhältnis ein. Ihr Unternehmen ist nicht verpflichtet, Entgelt zu zahlen. Deshalb entsteht auch keine Sozialversicherungspflicht. Aus unfallversicherungsrechtlicher Sicht ist der Tag eine Schulveranstaltung. Kommt es zu einem Unfall in Ihrem Unternehmen oder auf dem Weg vom bzw. zum Unternehmen, ist also normalerweise die Unfallversicherung der Schule zuständig.

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