Gewaltanwendung kann auch unangemessen sein, wenn sich ein Kollege oder Kunde erheblich danebenbenimmt. Dies zeigt ein Urteil des Arbeitsgerichts (ArbG) Göttingen (Urteil vom 23.01.2024, Az. 1 Ca 219/23). Darin wurde die Rechtmäßigkeit eines Urteils gegen einen Busfahrer anerkannt, der einen Fahrgast unter Gewaltanwendung aus dem Fahrzeug entfernt hatte. Das klingt zunächst einmal nachvollziehbar.
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