Rechtliche Fragen und Urteile

Gewaltanwendung rechtfertigt Kündigung

Ohne vorherige Abmahnung zu kündigen, ist in der Ausbildung durchaus möglich, das sollte aber nur im Ausnahmefall vorkommen. Allerdings gibt es diese Ausnahmefälle. Ein aktuelles Gerichtsurteil zeigt, dass die Anwendung von Gewalt dazugehört. Lassen Sie das Ihre Auszubildenden wissen, denn so beugen Sie entsprechenden Fällen vor. Und reagieren Sie, falls es doch passiert, mit angemessener Härte.

Martin Glania

28.11.2024 · 1 Min Lesezeit

Gewaltanwendung kann auch unangemessen sein, wenn sich ein Kollege oder Kunde erheblich danebenbenimmt. Dies zeigt ein Urteil des Arbeitsgerichts (ArbG) Göttingen (Urteil vom 23.01.2024, Az. 1 Ca 219/23). Darin wurde die Rechtmäßigkeit eines Urteils gegen einen Busfahrer anerkannt, der einen Fahrgast unter Gewaltanwendung aus dem Fahrzeug entfernt hatte. Das klingt zunächst einmal nachvollziehbar.

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