Datenschutz

Gesundheitsdaten: Wie Sie sensible Informationen, mit denen Sie arbeiten, rechtskonform absichern

Sie arbeiten mit besonders vielen Daten von Beschäftigten, vor allem mit Angaben zu Arbeitsunfähigkeiten, Fortsetzungserkrankungen etc. Dabei handelt es sich um sensible Informationen, die gesetzlich besonders geschützt sind. Die Vorschriften zur Sicherung dieser Daten sollten Sie genau kennen. Verstöße dagegen ziehen Sanktionen nach sich und werfen ein schlechtes Licht auf Ihr Unternehmen. Die Landesdatenschutzbeauftragte in Nordrhein-Westfalen (LDSB NRW) hat kürzlich eine Pressemitteilung (vom 17.7.2025) veröffentlicht, die Arbeitgebern und anderen Verantwortlichen eine Hilfe beim Umgang mit sensiblen Gesundheitsdaten von Mitarbeitern liefern soll. Lesen Sie hier, worauf Sie besonders achten sollten.

Britta Schwalm

01.09.2025 · 2 Min Lesezeit

Sie erhalten über die Mitarbeiter Ihres Unternehmens beispielsweise Informationen zur Dauer oder zu Wiederholungen von Arbeitsunfähigkeitszeiten, dem Bezug von Krankengeld etc. Damit haben Sie Zugang zu sensiblen personenbezogenen Daten, die sonst kaum jemand zu Gesicht bekommt. Deshalb hat Datenschutz bei der Entgeltabrechnung die höchste Priorität. Sie müssen „Ihre“ Daten so schützen, dass unbefugte Personen diese Informationen weder lesen und kopieren noch bearbeiten und löschen können. Die einschlägigen Vorschriften finden sich im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und in der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

ACHTUNG

Bei Verstößen gegen das BDSG drohen Ihrem Unternehmen Bußgelder von bis zu 20 Mio. € oder bis zu 4 % des globalen Umsatzes – je nachdem, welcher Betrag höher ist. Vertreten durch die Unternehmensleitung, die Personalabteilung oder durch Entgeltabrechner, müssen Unternehmen beweisen können, dass sie die Vorgaben beachten. Hierfür benötigen Sie als Entgeltabrechner umfassende Dokumentationen. Achten Sie deshalb darauf, dass Sie jeweils belegen können, warum Sie welche Daten gespeichert haben. Arbeitnehmer können auch den Ersatz immateriellen Schadens durch Verstöße gegen den Datenschutz geltend machen.

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