Mit dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn wurde eine Lohnuntergrenze eingeführt, die nicht unterschritten werden darf. Für wen und wann der Mindestlohn zu zahlen ist, wie die Höhe bestimmt und wie die Einhaltung durchgesetzt und kontrolliert wird, regelt dabei das Mindestlohngesetz (MiLoG).
So wird Mindestlohn an Entwicklung angepasst
Nach § 4 Abs. 1 MiLoG ist die Bundesregierung dafür zuständig, eine Mindestlohnkommission zu errichten, die aus einem Vorsitzenden, 6 weiteren stimmberechtigten ständigen Mitgliedern und 2 Mitgliedern aus der Wissenschaft ohne Stimmrechte besteht.
