Die besondere und die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) werden 2027 jeweils angehoben. Hinzu kommt eine neue Jahresarbeitsentgeltgrenze für Mitarbeiter, die am 31.12.2026 bereits privat versichert sind und dies bei regulärer Anhebung der Grenze bleiben würden. Die neue allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze für 2027 resultiert aus der regulären Anpassung an die Lohnentwicklung plus einer gesetzlichen Sonderanhebung um zusätzliche 300 € pro Monat (3.600 € im Jahr) aus dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz.
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Gesetzlich oder privat? Kalkulieren Sie schon jetzt mit den Jahresarbeitsentgeltgrenzen für 2027
Kürzlich wurden die neuen – besonders stark erhöhten – Jahresarbeitsentgeltgrenzen für 2027 veröffentlicht. Zudem arbeiten Sie ab dem kommenden Jahr mit 3 anstatt mit 2 Jahresarbeitsentgeltgrenzen. Die neuen Zahlen sind für Sie und die Mitarbeiter Ihres Unternehmens spannend: Die Werte entscheiden darüber, wer aus der Belegschaft privat versichert bleiben kann und wer automatisch versicherungspflichtig wird. Prüfen Sie anhand des folgenden Beitrags, wie sich die neuen Zahlen auf Ihre Entgeltabrechnung auswirken. Und vor allem: Informieren Sie die betroffenen Mitarbeiter rechtzeitig.
