AGG-Hopper

Geschäftsmodell „AGG-Hopping“ nicht mit dem Arbeitsgericht

Je nach Position, die Sie besetzen wollen, ist die Bewerberlage mal besser und mal schlechter. Leider können Sie aber nicht einmal davon ausgehen, dass alle Bewerbungen ernst gemeint sind. Manche zielen lediglich auf eine finanzielle Entschädigung ab. Diese Bewerbungen zu erkennen und herauszufiltern, ist nicht einfach.
Business people shaking hands , finishing up a meeting to sign a new contract

Burkhard Boemke

29.01.2025 · 3 Min Lesezeit

Der Fall:

Ein Industriekaufmann suchte gezielt nach Stellenausschreibungen, die nicht völlig geschlechtsneutral formuliert waren. Bei dem kleinsten Anzeichen einer Geschlechtsdiskriminierung bewarb er sich auf die jeweilige Stelle. Dafür verwendete er standardisierte Bewerbungsschreiben mit nur den notwendigsten Anpassungen an die jeweilige Ausschreibung, die aber sonst kaum aussagekräftig waren, sodass eine Ablehnung schon mangels erkennbaren Interesses absehbar war. Wurde er dann wie beabsichtigt abgelehnt, klagte er auf eine Entschädigung. Über die Jahre häuften sich die Fälle derart, dass im Jahr 2022 allein bei dem Arbeitsgericht Berlin 11 seiner Klagen zeitgleich anhängig waren. Als er auch auf eine erneute Ausschreibung für eine Stelle als „Sekretärin“ in 170 km Entfernung von seinem Wohnort eine Absage kassierte, klagte sich der Industriekaufmann wieder durch alle Instanzen.

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