Eine Abfallwirtschaftsgesellschaft mit ca. 20 Mitarbeitern beschäftigte von Mai 1993 bis Ende Februar 2018 einen Fremdgeschäftsführer im Rahmen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses. Der Mann arbeitete schließlich seinen Nachfolger ein, verließ das Unternehmen und meldete einen Gewerbebetrieb für die Beratung von Unternehmen der Abfallbranche in wirtschaftlichen, technischen und EDV-Fragen an. Ab diesem Zeitpunkt arbeitete er für seine ehemalige Arbeitgeberin als freier Mitarbeiter im Bereich EDV.
Antrag auf Statusfeststellungsverfahren
Als der ehemalige Geschäftsführer einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung als Selbstständiger mit einem Auftraggeber stellte, leitete der Rentenversicherungsträger ein Statusfeststellungsverfahren ein. Das Ergebnis des Verfahrens lautete: Der vermeintlich selbstständige Auftragnehmer sei nach wie vor ein Angestellter der Abfallwirtschaftsgesellschaft.
