Gesamte Belegschaft meldet sich wegen Kollegen krank: Kündigung dennoch unrechtmäßig
Wo (viele) Menschen zusammenarbeiten, sind Konflikte vorprogrammiert. Schließlich verbringen die meisten Arbeitskollegen ihre Zeit nicht ganz freiwillig miteinander, und man kann nicht jeden mögen. Solange sich etwaige Differenzen leicht, z. B. durch Gespräche, lösen lassen, handelt es sich auch nicht um eine große Sache. Schwierig wird es, wenn es sich ein Einzelner mit der gesamten Kollegenschaft verscherzt hat, wie dieser Fall zeigt.
Ein Arbeitgeber beschäftigte einen Arbeitnehmer im Personennahverkehr. Bereits seit knapp 10 Jahren war das Arbeitsverhältnis jedoch mit erheblichen Konflikten belastet. Diese führten schon in den Jahren 2013 und 2017 letztendlich zum Ausspruch verhaltensbedingter Kündigungen durch den Arbeitgeber, welche jedoch vom Arbeitsgericht jeweils gekippt wurden. Eine daraufhin erfolgte Versetzung brachte ebenfalls keine Besserung.
Nach einer längeren Erkrankung kehrte der Arbeitnehmer am 06.09.2024 an seinen Arbeitsplatz zurück. Daraufhin meldeten sich alle Kollegen des Arbeitnehmers krank. Es kam zu zahlreichen Fahrtausfällen. Zugleich wurde der Arbeitgeber mit etlichen Versetzungsanträgen inklusive Kündigungsandrohungen konfrontiert. Der Arbeitgeber rief den Mitarbeiter deshalb zur Durchführung einer Mediation auf. Hierauf reagierte dieser aber nicht. Der Arbeitgeber kündigte das Arbeitsverhältnis, weil eine gedeihliche Zusammenarbeit nicht mehr zu erwarten sei.
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