Gericht lehnt Schadensersatz für angebliches Mobbing ab
Bei der Zusammenarbeit in einem Betrieb kommt es typischerweise auch immer mal zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Vorgesetzten und/oder Kollegen untereinander. Nicht jeder Konflikt oder jede Kritik ist dabei gleich als Mobbing einzustufen. Manche Aufgaben sind zwar nicht angenehm, müssen aber trotzdem erledigt werden. Erst ein systematisches Handeln und die Verletzung des Persönlichkeitsrechts überschreiten die Grenze des Hinzunehmenden.
Eine Arbeitnehmerin war bei ihrem Arbeitgeber als Altenpflegerin beschäftigt. Im Laufe des Arbeitsverhältnisses kam es immer wieder zu Situationen, welche die Arbeitnehmerin als Mobbing auffasste.
Bei einer der Teamsitzungen wurde besprochen, Mitarbeitern der Station zu ihrem Geburtstag ein Geschenk zu überreichen, das immer derjenige beschaffen sollte, der den jeweiligen Namen zieht. Die Arbeitnehmerin teilte daraufhin mit, dass sie nach ihrem Arbeitsvertrag nicht dazu verpflichtet werden könne. Tatsächlich besorgte die Arbeitnehmerin kein Geburtstagsgeschenk für eine Kollegin. Daraufhin wurde ein Gespräch zwischen der Vorgesetzten und der Arbeitnehmerin geführt.
Kurze Zeit später wurde die Arbeitnehmerin gefragt, ob sie an einem Betriebsausflug teilnehmen wolle, was die Arbeitnehmerin verneinte.
Darüber hinaus gab es Meinungsverschiedenheiten mit Kolleginnen zur Raumtemperatur im Dienstzimmer. Die Arbeitnehmerin regulierte die Temperatur stets auf 20 °C herunter, während alle anderen Kolleginnen eine Raumtemperatur von 23 °C präferierten.
Eine Kollegin hatte an einem Tag die Aufgabe, eine im Rollstuhl sitzende Patientin nach dem Röntgen wieder auf die Station zu bringen. Die Patientin befand sich bereits am Fahrstuhl. Als sich die Fahrstuhltür öffnete, stieg die Arbeitnehmerin ein und fuhr mit dem Fahrstuhl los. Etwa zehn Minuten später trat die Kollegin an die Arbeitnehmerin heran und meinte: “Wenn du mich ignorierst, dann ist das ok. Aber wenn du eine Patientin und mich ignorierst, dann kotzt mich das an. Passiert das noch mal, dann platzt mir der Arsch.“
Aufgrund dieser und ähnlich gelagerter Vorfälle sah sich die Arbeitnehmerin gemobbt und verlangte von der Arbeitgeberin Schadensersatz.
Sie möchten diesen Artikel vollständig lesen? Hier geht es weiter:
Sie haben bereits Zugang? Melden Sie sich einfach an und lesen Sie sofort weiter.
Sie sind noch kein Kunde? Erweitern Sie Ihren Zugang und testen Sie unsere Produkte: