Arbeitsvertrag

Gericht berücksichtigt Ausschlussfristen von Amts wegen

In Arbeits- oder Tarifverträgen sind häufig Ausschlussfristen vereinbart. Diese gelten natürlich nicht nur für den Arbeitnehmer allein, sondern müssen auch von Ihnen als Arbeitgeber im Blick behalten werden. Das gilt insbesondere auch bei Überzahlungen, die zurückgefordert werden sollen, wenn das Arbeitsverhältnis bereits beendet ist. Der nachfolgende Fall zeigt sehr anschaulich, welche Fehler in diesem Zusammenhang passieren können.
Business people shaking hands , finishing up a meeting to sign a new contract

Burkhard Boemke

07.04.2026 · 3 Min Lesezeit

In Arbeits- oder Tarifverträgen sind häufig Ausschlussfristen vereinbart. Diese gelten natürlich nicht nur für den Arbeitnehmer allein, sondern müssen auch von Ihnen als Arbeitgeber im Blick behalten werden. Das gilt insbesondere auch bei Überzahlungen, die zurückgefordert werden sollen, wenn das Arbeitsverhältnis bereits beendet ist. Der nachfolgende Fall zeigt sehr anschaulich, welche Fehler in diesem Zusammenhang passieren können.

Der Fall:

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