In Arbeits- oder Tarifverträgen sind häufig Ausschlussfristen vereinbart. Diese gelten natürlich nicht nur für den Arbeitnehmer allein, sondern müssen auch von Ihnen als Arbeitgeber im Blick behalten werden. Das gilt insbesondere auch bei Überzahlungen, die zurückgefordert werden sollen, wenn das Arbeitsverhältnis bereits beendet ist. Der nachfolgende Fall zeigt sehr anschaulich, welche Fehler in diesem Zusammenhang passieren können.
Arbeitsvertrag
Gericht berücksichtigt Ausschlussfristen von Amts wegen
In Arbeits- oder Tarifverträgen sind häufig Ausschlussfristen vereinbart. Diese gelten natürlich nicht nur für den Arbeitnehmer allein, sondern müssen auch von Ihnen als Arbeitgeber im Blick behalten werden. Das gilt insbesondere auch bei Überzahlungen, die zurückgefordert werden sollen, wenn das Arbeitsverhältnis bereits beendet ist. Der nachfolgende Fall zeigt sehr anschaulich, welche Fehler in diesem Zusammenhang passieren können.
