Rechtliche Fragen und Urteile

Geklaut oder nicht? Bei Azubis müssen Sie ganz sicher sein …

Sie haben einen bösen Verdacht gegenüber einem Auszubildenden? Er hat möglicherweise etwas entwendet? Solche Gerüchte tauchen leider immer wieder in Betrieben auf und belasten dann die Arbeitnehmer und auch Azubis. Manchmal ist etwas dran und manchmal nicht. Immer ist die Angelegenheit heikel. Und bei Azubis dürfen Sie sich nicht auf eine Verdächtigung stützen.

Martin Glania

27.10.2025 · 2 Min Lesezeit

In einem Fall, den das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen zu entscheiden hatte, war ein Arbeitnehmer verdächtig, Kanthölzer und weiteres Material im Zuge eines Verladevorgangs gestohlen zu haben (Urteil vom 15.01.2025; Az: 2 SLa 31/24). Um die Angelegenheit zu klären, befragte der Arbeitgeber die Kollegen, die regelmäßig mit dem betreffenden Arbeitnehmer zu tun hatten, zu dem Verdacht und zu anderen Vorwürfen. Diese bestätigten, dass es mehrfach zu solchen Vorfällen gekommen war. Damit musste sich der Arbeitgeber nicht auf Verdächtigungen stützen und kündigte dem Arbeitnehmer. Dieser wehrte sich gegen die Kündigung, und die Angelegenheit landete vor Gericht.

So entschied das LAG: Nach Ansicht der Richter hatten sich die Verdachtsmomente durch die Zeugenaussagen bestätigt. Die Kündigung war damit rechtens erfolgt. Auch die Vorgehensweise des Arbeitgebers, Kollegen zu befragen, sei in Ordnung gewesen, da die gestellten Fragen nicht tendenziös gewesen seien. Dies war von dem gekündigten Arbeitnehmer zwischenzeitlich behauptet worden.

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