In einem Fall, den das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen zu entscheiden hatte, war ein Arbeitnehmer verdächtig, Kanthölzer und weiteres Material im Zuge eines Verladevorgangs gestohlen zu haben (Urteil vom 15.01.2025; Az: 2 SLa 31/24). Um die Angelegenheit zu klären, befragte der Arbeitgeber die Kollegen, die regelmäßig mit dem betreffenden Arbeitnehmer zu tun hatten, zu dem Verdacht und zu anderen Vorwürfen. Diese bestätigten, dass es mehrfach zu solchen Vorfällen gekommen war. Damit musste sich der Arbeitgeber nicht auf Verdächtigungen stützen und kündigte dem Arbeitnehmer. Dieser wehrte sich gegen die Kündigung, und die Angelegenheit landete vor Gericht.
Rechtliche Fragen und Urteile
Geklaut oder nicht? Bei Azubis müssen Sie ganz sicher sein …
Sie haben einen bösen Verdacht gegenüber einem Auszubildenden? Er hat möglicherweise etwas entwendet? Solche Gerüchte tauchen leider immer wieder in Betrieben auf und belasten dann die Arbeitnehmer und auch Azubis. Manchmal ist etwas dran und manchmal nicht. Immer ist die Angelegenheit heikel. Und bei Azubis dürfen Sie sich nicht auf eine Verdächtigung stützen.
Martin Glania
27.10.2025
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