Arbeitsrecht

Gefeiert trotz Krankschreibung: Schauen Sie genau hin, bevor Sie Mitarbeitenden kündigen

Ärgern Sie sich über Beschäftigte, die beispielsweise an den zurückliegenden Karnevalstagen krankgeschrieben waren und von denen Sie wissen, dass sie trotzdem gefeiert haben? Dann liegt es nahe, dass Sie diesen kündigen. Denn das Vortäuschen einer Arbeitsunfähigkeit ist ein Kündigungsgrund. Ganz so einfach ist es aber nicht, wie das folgende Urteil aus dem letzten Jahr zeigt.
A judges gavel rests on a wooden table near a scale of justice

Hildegard Gemünden

17.03.2026 · 2 Min Lesezeit

Der Fall: 2-mal zum Karnevalsappell trotz Krankschreibung

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