Leserfragen

„Gefährden Zuschüsse zur Internetnutzung die 556-€-Grenze?“

Leserfragen

Britta Schwalm

06.01.2025 · 1 Min Lesezeit

FRAGE

Wir wollen allen Mitarbeitern ab 1.1.2025 Zuschüsse zur privaten Internetnutzung zahlen. Sind diese Zuschüsse Arbeitsentgelt, also für unsere 556-€-Kräfte im Hinblick auf die Sozialversicherungsfreiheit ungünstig?

ANTWORT

Ja, solche Zuschüsse müssen Sie grundsätzlich als lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt behandeln. Sie zählen außerdem zum regelmäßigen Arbeitsentgelt, sind also entscheidend, wenn es darum geht, ob

  • ein Mitarbeiter wegen Überschreitens der Beitragsbemessungsgrenze noch krankenversicherungspflichtig ist,

  • sein Entgelt die Grenze von 556 € monatlich überschreitet oder
  • sein Entgelt die obere Grenze des Übergangsbereichs von 2.000 € monatlich übersteigt.
  • Handelt es sich um Barzuschüsse zu den laufenden Kosten der Internetnutzung oder zu den Einrichtungskosten, können Sie diese aber mit 25 % pauschal versteuern. Die pauschal versteuerten Zuschüsse sind sozialversicherungsfrei und zählen nicht zum Arbeitsentgelt. Hier besteht also auch nicht die Gefahr, dass die 556-€-Grenze oder eine andere Entgeltgrenze überschritten wird.





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