Leserfrage

Fristlose Kündigung: So halten Sie die 2-Wochen-Frist ein!

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Burkhard Boemke

16.06.2025 · 1 Min Lesezeit

FRAGE:

Wir haben ggü. einem Mitglied des Betriebsrats fristlos gekündigt. Vor Ausspruch der Kündigung haben wir den Betriebsrat unterrichtet und dessen Zustimmung beantragt. Der Betriebsrat verweigerte jedoch seine Zustimmung, weshalb wir vor dem Arbeitsgericht die Zustimmung des Betriebsrats zur außerordentlichen Kündigung beantragten. Nach Zustimmungsersetzung haben wir dann das Arbeitsverhältnis außerordentlich gekündigt. Der Arbeitnehmer stellt sich jetzt auf den Standpunkt, dass die Kündigung unwirksam sei, weil wir die Zwei-Wochenfrist nicht eingehalten hätten. Kann das sein? Wie soll man diese knappe Frist überhaupt einhalten?

ANTWORT:

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