Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRVB) verlangt nicht, dass Sie und der Mitarbeiter sich über die Antragstellung einig sind. Es reicht aus, wenn einer der Beteiligten den Antrag stellt. Die jeweils andere Seite wird in der Folge automatisch am Verfahren beteiligt. Die Entscheidung fällt allerdings vor allem dann im Sinne Ihres Unternehmens aus, wenn Sie sich mit dem betreffenden Beschäftigten einigen. Ungünstig sind zwei sich überschneidende Anträge mit Angaben, die sich widersprechen. Vereinbaren Sie deshalb mit dem Mitarbeiter/Auftragnehmer, wer den Antrag stellen soll. Möchte ein freier Mitarbeiter nicht, dass Sie Kenntnis über weitere Auftraggeber erlangen, können Sie sich u. U. darauf einigen, dass dieser den Antrag stellt.
Ablauf
Freiwilliges Feststellungsverfahren: Dieses Verfahren kommt im Detail auf Sie zu
Sie können für Ihr Unternehmen ein Statusfeststellungsverfahren beantragen. Zudem hat auch der Mitarbeiter selbst die Möglichkeit, das Statusfeststellungsverfahren anzustoßen. Nicht berechtigt zur Antragstellung sind die Versicherungsträger. Lesen Sie hier, worauf Sie achten sollten, damit die Statusfeststellung reibungslos abläuft und Sie das gewünschte Ergebnis erzielen.


Britta Schwalm
04.08.2025
·
6 Min Lesezeit