Arbeitsrecht

Freistellungsklauseln im Arbeitsvertrag bringen nichts

Viele Arbeitsverträge enthalten eine Klausel, wonach Arbeitgebende berechtigt sind, Mitarbeitende nach der Kündigung unter Fortzahlung der Vergütung von der Arbeit freizustellen. Rechtlich hat eine solche Klausel keine Wirkung. Das zeigt das Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Niedersachsen vom 22.5.2025 (5 SLa 249/25).
A judges gavel rests on a wooden table near a scale of justice

Hildegard Gemünden

04.12.2025 · 1 Min Lesezeit

Der Fall: Entzug des Dienstwagens wegen Freistellung

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