Arbeitsrecht
Freistellungsklauseln im Arbeitsvertrag bringen nichts
Viele Arbeitsverträge enthalten eine Klausel, wonach Arbeitgebende berechtigt sind, Mitarbeitende nach der Kündigung unter Fortzahlung der Vergütung von der Arbeit freizustellen. Rechtlich hat eine solche Klausel keine Wirkung. Das zeigt das Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Niedersachsen vom 22.5.2025 (5 SLa 249/25).
