Arbeitsvertrag

Freistellung ohne sachlichen Grund war unwirksam

Nach Ausspruch einer Kündigung – egal von welcher Seite – ist das Arbeitsverhältnis oftmals unter Spannung. Für Sie als Arbeitgeber wächst je nachdem, welche Position der Arbeitnehmer begleitet hat, die Gefahr, dass dieser seine restlichen Tage bei Ihnen dafür nutzen könnte, gegen Sie zu arbeiten. Aus diesem Grund enthalten viele Arbeitsverträge eine sogenannte Freistellungsregelung, nach welcher der Arbeitnehmer nach Ausspruch der Kündigung freigestellt werden könnte. Hierbei ist jedoch Vorsicht geboten. Nicht jeder Arbeitnehmer kann ohne jeglichen Grund einfach freigestellt werden, wie der folgende Fall zeigt.

Burkhard Boemke

25.08.2025 · 2 Min Lesezeit

Der Fall:

Ein Arbeitnehmer war bei seinem Arbeitgeber seit dem 01.01.2022 als Gebietsleiter tätig. Beide schlossen neben dem Arbeitsvertrag auch einen Dienstwagenvertrag ab. Diese enthielten u. a. folgende Regelungen:

„Die Arbeitgeberin ist berechtigt, den Arbeitnehmer bei oder nach Ausspruch einer Kündigung – gleich von welcher Seite – unter Fortzahlung der Arbeitsvergütung von der Arbeitsleistung freizustellen.“

„Die Arbeitgeberin stellt dem Arbeitnehmer während seiner aktiven Tätigkeit einen Dienstwagen bis zu einem Bruttolistenpreis (inkl. Zubehör) von 51.000,00 € zur Verfügung, den er auch zu privaten Zwecken benutzen darf.“

„Sowohl die Erlaubnis der dienstlichen als auch der privaten Nutzung kann durch die Arbeitgeberin unter Einhaltung einer Frist von einem Monat widerrufen werden, wenn ein sachlicher Grund vorliegt, insbesondere wenn der Arbeitnehmer von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung freigestellt wird.“

Der Arbeitnehmer kündigte das Arbeitsverhältnis zum 30.11.2024. Nach Zugang der Kündigung stellte der Arbeitgeber ihn von der Erbringung der Arbeitsleistung frei und forderte ihn auf, den Dienstwagen bis zum 30.06.2024 an ihn herauszugeben. Dieser Aufforderung kam der Arbeitnehmer nach. Er forderte nunmehr jedoch eine Entschädigung in Höhe von jeweils 510,00 € brutto für jeden verbliebenen Monat.

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