Freigestelltes Betriebsratsmitglied darf sich wie normaler Arbeitnehmer von Arbeitspflicht freistellen lassen
Naturgemäß sind Sie als Arbeitgeber über die Freistellung von Mitarbeitern zur ausschließlichen Betriebsratsarbeit nicht begeistert und stellen sich die Frage, warum Sie Mitarbeiter fürs „Nichtstun“ auch noch bezahlen müssen. Im nachfolgenden Fall begehrte das freigestellte Betriebsratsmitglied nun auch noch die komplette Freistellung von der Betriebsratsarbeit aufgrund eines Zeitkontos, welches sich ohne eigenes Zutun füllte. Dass eine vermeintliche Begünstigung plötzlich in eine Benachteiligung umschlagen kann, sehen Sie selbst.
Ein Arbeitnehmer war im Betrieb des Arbeitgebers ein vollständig freigestelltes Betriebsratsmitglied. Alle Mitarbeiter des Betriebs konnten sich entscheiden, zum Ausgleich von Mehrarbeit eine Gutschrift auf einem Zeitkonto zu erhalten. Entnahmen von dem Zeitkonto durften durch eine bezahlte Freistellung von der Arbeit erfolgen.
Das freigestellte Betriebsratsmitglied erhielt ebenfalls Zeitgutschriften für eine hypothetische Mehrarbeit. Diese wurden anhand der durchschnittlichen monatlichen Mehrarbeit der Arbeitnehmer seiner Beschäftigungsgruppe bestimmt. Über diesen Weg hatte er insgesamt über 170 Stunden auf seinem Zeitkonto angesammelt.
Als das Betriebsratsmitglied irgendwann einen Antrag stellte, das Zeitguthaben verwenden zu dürfen und dafür 4 Wochen bezahlt freigestellt zu werden, lehnte der Arbeitgeber ab. Er war der Auffassung, dass das Betriebsratsmitglied ohnehin bereits von der Arbeitspflicht freigestellt sei. Die Entnahme von Zeitguthaben des Langzeitkontos könne entweder nach Beendigung des Betriebsratsmandats oder zum Ende der beruflichen Tätigkeit erfolgen. Außerdem sei eine Freistellung von Betriebsratsmitgliedern eine gegen § 78 S. 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) verstoßende Bevorzugung.
Nachdem das Arbeitsgericht dem Betriebsratsmitglied im Wege der einstweiligen Verfügung gestattete, das Zeitguthaben zu nehmen, verweigerte der Arbeitgeber die Bezahlung. Der Arbeitnehmer klagte.
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